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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.02.2012 - L 14 U 262/11 B ER   

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https://dejure.org/2012,124793
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.02.2012 - L 14 U 262/11 B ER (https://dejure.org/2012,124793)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.02.2012 - L 14 U 262/11 B ER (https://dejure.org/2012,124793)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - L 14 U 262/11 B ER (https://dejure.org/2012,124793)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 47/90

    Erhöhung der MdE wegen unbilliger Härte bei unfallbedingter Berufsaufgabe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.02.2012 - L 14 U 262/11
    Das BSG hat in einer weiteren Entscheidung aus dem Jahre 1991 (Urteil vom 12. August 1991, SozR 3-2200 § 581 Nr. 1) ausgeführt, dass die Beschränkung der Beitragsermäßigung nach § 804 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung (RVO), der Vorgängervorschrift des heutigen § 183 Abs. 3 SGB VII, auf die dort aufgeführten Personenkreise im Hinblick auf die gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit rechtmäßig und keiner erweiternden Auslegung zugänglich ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2008 - L 3 U 107/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - landwirtschaftliche Unfallversicherung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.02.2012 - L 14 U 262/11
    Für die Vorschrift § 183 Abs. 3 SGB VII, die Beitragsermäßigungen gegenüber § 804 Abs. 2 RVO nur in geringfügig modifiziertem Umfang zulässt, kann nichts anderes gelten (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2008 - L 3 U 107/06 -, m. w. N., Juris; vl. auch Merle in: Franke/Molkentin, SGB VII, 2. Auflage 2007, § 183 Rn. 7).
  • BSG, 30.10.1991 - 2 RU 80/90

    Klage gegen die Beitragsforderungen zu einer landwirtschaftlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.02.2012 - L 14 U 262/11
    Zutreffend hat das SG des Weiteren unter Heranziehung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 80/90, Juris) ausgeführt, dass die konkrete Beitragsfestsetzung für das Jahr 2010 durch die Antragsgegnerin auch unter dem Gesichtspunkt der vom Antragsteller monierten Heranziehung zu Beiträgen trotz Vergabe der Forstarbeiten in seinem Wald an ein bei der Gartenbau-BG versichertes Lohnunternehmen nach summarischer Prüfung rechtlich nicht zu beanstanden ist.
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